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Abmeldung / Wegzug
Alle Personen die aus der Gemeinde Aeschi wegziehen, müssen sich gemäss § 3 des Gemeindegesetzes innert 14 Tagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden.
Welche Unterlagen werden zur Abmeldung benötigt?
Schweizer Staatsbürger
• Niederlassungsausweis (falls vorhanden)
• gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Ausländische Staatsbürger
• Ausländerausweis
• Pass
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Nachweis über die
Obhuts- / bzw. Sorgerechtsvereinbarung (z. B. Scheidungsurteil oder Trennungskonvention) mitzubringen.
Sie wandern in ein anderes Land aus?
Schweizerbürger und ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) setzen sich in diesem Fall 2 Monate vor der Ausreise, zur Abrechnung der provisorischen und definitiven Steuern mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung. Erst anschliessend kann die Abmeldung bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.
Ausländische Staatsangehörige mit Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung (L-, oder B-Ausweis) bringen diese bitte bei der persönlichen Abmeldung mit.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindeverwaltung | 062 955 70 80 | info@aeschi-so.ch |