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Pass
Bitte beachten:
Minderjährige Personen müssen durch die Eltern begleitet werden. Wird das Kind nur von einem Elternteil begleitet, benötigt das Ausweiszentrum vom nicht anwesenden Elternteil die Einwilligung. Dafür muss das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular "Einwilligungserklärung" sowie eine Pass- oder ID-Kopie des nicht anwesenden, sorgeberechtigten Elternteils vorgewiesen werden.
Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss dieses mit einem amtlichen Dokument belegt werden.
Personen welche unter einer vollumfänglichen Beistandschaft stehen, müssen vom Beistand/Beiständin(Ernennungsakt und Pass oder ID muss vorgelegt werden) begleitet werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Ausweiszentrum | 032 627 63 70 | ausweiszentrum@ddi.so.ch |
Name | Download |
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