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Erinnerung - Eingabefrist für Wahlvorschläge für den Gemeinderat

27. März 2025

🗳️ Gemeinderatswahlen Aeschi SO – Eingabefrist für Wahlvorschläge

Am Sonntag, 18. Mai 2025, finden die Gemeinderatswahlen in Aeschi SO statt. Parteien und Gruppierungen, die Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen möchten, müssen ihre Wahlvorschläge fristgerecht einreichen.

🔔 Erinnerung: Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am
📅 Montag, 31. März 2025, um 17:00 Uhr
📍 Gemeindeverwaltung Aeschi SO

✅ Vorgehen für die Einreichung eines Wahlvorschlags

Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:

A) Bezeichnung der einreichenden Partei oder Gruppierung
B) Angaben zu den Kandidierenden:

  • Amtlicher Nachname

  • Amtlicher Vorname

  • Geburtsdatum

  • Heimatort(e) und Kantonskürzel

  • Berufsbezeichnung (max. 60 Zeichen inkl. Leerzeichen)

  • Strasse und Hausnummer

  • PLZ und Wohnort

  • Unterschrift der Kandidatin / des Kandidaten

✍️ Unterschriftenregelung

  • Jede Liste (max. 5 Kandidierende) muss von mindestens 10 stimmberechtigten Personen aus dem Wahlkreis (Aeschi, Burgäschi, Steinhof) handschriftlich unterzeichnet sein.

  • Diese Zahl entspricht dem Doppelten der zu vergebenden Sitze (5).

⚠️ Wichtige Hinweise:

  • Jede stimmberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

  • Eine geleistete Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlags nicht zurückgezogen werden (§ 38 GpR).

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