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Radio- und Fernsehabgabe

Alle Schweizer Haushalte sowie Unternehmen und Kollektivhaushalte zahlen grundsätzlich eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Die Abgabepflicht hängt nicht davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).   

Mehr Informationen zur Radio- und Fernsehabgabe finden Sie auf der Homepage der SERAFE AGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie des BAKOMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

AbgabebefreiungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Von Gesetzes wegen werden Privathaushalte, in denen mindestens eine Person die jährlichen Ergänzungsleistungen des Bundes (EL) zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) bezieht, auf ihr Gesuch hin von der Abgabepflicht befreit. Die Zustellung einer Kopie der rechtskräftigen Bestätigung des EL-Bezugs an die SERAFE AG gilt als Gesuch.