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Geburt

Müssen Sie Ihr neugeborenes Kind anmelden?
Das zuständige Zivilstandesamt des jeweiligen Geburtsortes informiert die Gemeindeverwaltung über die Geburt. Bitte teilen Sie der Gemeindeverwaltung die Konfessionszugehörigkeit des Neugeborenen mit und lassen eine Kopie des Krankenkassennachweises des Neugeborenen (Grundversicherung KVG) der Gemeindeverwaltung zukommen. 

Sie wollen eine Identitätskarte für Ihr Neugeborenes beantragen?
Für eine Identiätskarte bitten wir Sie, als sorgeberechtigte Person, und Ihr Neugeborenes, direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung vorzusprechen (siehe Dienstleistungen / Identitätskarte).

Sie wollen den Ausländerausweis für Ihr Neugeborenes beantragen?
Dies geschieht automatisch sobald die Gemeindeverwaltung die Meldung des Zivilstandsamts erhalten hat. Sie werden schriftlich informiert, sobald der Ausländerausweis ausgestellt wurde. Ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten werden vom kantonalen Amt für Migration und Schweizer Ausweise schriftlich zur Erfassung der biometrischen Daten aufgefordert. Anschliessend wird der Ausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.

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