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Wochenaufenthalt
Sie begründen in der Gemeinde Aeschi einen Wochenaufenthalt?
Alle Wochenaufenthalter müssen sich gemässe § 3 des Gemeindegesetzes innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden und Ihre Schriften (Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis) hinterlegen.
Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters
Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
- gültiger Pass
- gültigen Ausländerausweis
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters
Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz befindet sich an dem Ort, wo Sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhalten.
Die Einwohnerdienste prüfen aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindeverwaltung | 062 955 70 80 | info@aeschi-so.ch |