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Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hebt das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) vom 3. Juli 2026 per 26. August 2026 auf.
Das «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026 bleibt weiterhin in Kraft.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot (PDF, 85 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot |