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Gemeinderatswahlen 2025 – Einreichung der Wahlvorschläge
Am Sonntag, 18. Mai 2025, finden die Gemeinderatswahlen in Aeschi SO statt. Parteien und Gruppierungen, die Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen möchten, müssen ihre Wahlvorschläge fristgerecht einreichen.
Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge:
📅 Montag, 31. März 2025, 17:00 Uhr
📍 Einwohnergemeinde Aeschi SO
Erforderliche Angaben für den Wahlvorschlag:
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Informationen enthalten:
A) Bezeichnung der Partei oder Gruppierung
B) Angaben zu den Kandidierenden:
Amtlicher Nachname
Amtlicher Vorname
Geburtsdatum
Heimatort(e) und Kantonskürzel
Berufsbezeichnung (max. 60 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Strasse und Hausnummer
PLZ und Wohnort
Unterschrift der Kandidatin / des Kandidaten
Unterschriftenregelung:
Jede Liste (max. 5 Kandidaten) muss von mindestens 10 stimmberechtigten Personen aus dem Wahlkreis (Aeschi, Burgäschi, Steinhof) handschriftlich unterzeichnet sein. Diese Zahl entspricht dem doppelten der zu vergebenden Sitze (5).
⚠ Wichtige Hinweise:
Jede stimmberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Eine geleistete Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlags nicht mehr zurückgezogen werden (§ 38 GpR).
Kontakt für Fragen:
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Aeschi SO gerne zur Verfügung:
📧 E-Mail: info@aeschi-so.ch
📞 Telefon: 062 955 70 80 (während der Öffnungszeiten)
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und freuen uns auf eine spannende Wahl!