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Leinenpflicht für Hunde im Wald ab 1. April bis 31. Juli
Während der Frühlings- und Sommermonate bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder die Mutter- noch ihre Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter der Kontrolle des Hundeführenden stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde.
Ganzjährig gilt eine generelle Leinenpflicht für einzelne Hunde, wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern.